Disclaimer - Rechtsfragen

Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar, sondern beleuchtet die Disclaimer-Problematik aus der IT-Brille

Auch ich habe mich mit der Thematik aufgrund vieler Anfragen von Bestands- und Neukunden mit der Frage beschäftigen müssen und schon im Januar hat die Firma Net at Work auf www.netatwork.de/outlookdisclaimer.htm ein Paketangebot für Firmen angeboten. Sehr schnell wurde aber klar, dass ein Produkt nicht alle Belange abdecken kann, so dass ich mich auch mit anderen Produkten beschäftigt habe. Diese Seite spiegelt meine Testerfahrungen und Eindrücke mit den verschiedenen Produkten wieder.

Für Exchange 2007/2010 funktioniert der Weg über SMTP-Sinks nicht mehr. Aber die dort vorhandenen Transportregeln erlauben es, an jede Mail abhängig von Kriterien einen Disclaimer anzufügen. Ab Exchange 2010 sogar als HTML-Code Siehe E2K7 Disclaimer.

Sie können diese Informationen nutzen, um sich ein erstes eigenes Bild über den Markt und ein paar Produkte zu machen. Ich bin aber auf ihre Mithilfe angewiesen, da ich zum einen nicht alle Produkte kenne und ein Kurztest der Produkte nicht unbedingt mit einem produktiven Einsatz zu vergleichen ist.

Warum ein Disclaimer ?

Am 1. Januar 2007 hat eine veränderte Rechtslage in Deutschland vielen Firmenchefs aufgeschreckt, da nun jede ausgehende Mail bestimmte Informationen enthalten muss. Da es nun kaum möglich ist,  allen Mitarbeitern zuverlässig die Konfiguration eines so genannten Disclaimers zuzumuten, begann die Suche nach Lösungen und Produkten, die diese Problematik auf dem Server oder dem Weg zum Internet lösen.

Bitte machen Sie sich selbst ein Bild, welche Informationen Sie an jede Mail anhängen müssen. Paragraph 37a im Handelsgesetzbuch schreibt z.B.

(1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden

Absatz 2 beschreibt dann ein paar Ausnahmen, wo es nicht sein muss und dass das Registergericht per Zwangsgeld dagegen vorgehen kann. für AGs und GmbHs gelten ähnliche Vorschriften. Bitte informieren Sie sich.

Es dürfte nämlich auch jede Menge Personen oder Anwälte geben, die im Rahmen einer Abmahnung natürlich ihr zweifelhaftes Spiel damit beginnen werden. Schließlich "spart" eine Firma, die das nicht macht,  ja Geld und das könnte als Wettbewerbsvorteil ausgelegt werden.

Wenn ich mir andererseits aber die Disclaimer einiger Firmen anschaue, dann sinniere ich schon über einen Disclaimer-Killer, der Disclaimer erkennt und wieder abschneidet. Denn es dürfte ja wieder nur eine politisch motivierte Aktion ohne realen Zusammenhang sein, die die Postfächer aller Empfänger aufbläht und die Datenkosten für mobile Geräte erhöht. Ich sehr schon die Antworten auf Antworten auf Antworten, die letztlich zu 90% aus Disclaimer besteht.